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   VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635   

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VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635 (https://dejure.org/2015,18098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2015 - 14 B 14.1635 (https://dejure.org/2015,18098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 14 B 14.1635 (https://dejure.org/2015,18098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Zulage gegenüber einem Beamten des flugzeugtechnischen Personals; Rechtsverbindliche Bewilligung einer Zulage; Gewährung einer Stellenzulage "für herausgehobene Funktionen"; Leistung eines eigenverantwortlichen und unmittelbaren Beitrags zur ...

  • rewis.io

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Zulage gegenüber einem Beamten des flugzeugtechnischen Personals; Rechtsverbindliche Bewilligung einer Zulage; Gewährung einer Stellenzulage "für herausgehobene Funktionen"; Leistung eines eigenverantwortlichen und unmittelbaren Beitrags zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Lehrtätigkeit an einer Schule;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Allerdings müssen sich die Verfahrensbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 BBesG i.V.m. Nr. 5 Vorbem. BBesO A/B halten (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das Aufgabenfeld zu betrachten, in dem der Soldat oder Beamte eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

    Wegen der typischen Schwankungen im Arbeitsanfall (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31) sowie der Eigenart des klägerischen Aufgabenfelds steht nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung fest, dass der Kläger dennoch zulageberechtigende Tätigkeiten in prägendem Umfang wahrgenommen hat.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.313

    Stellenzulagen im Besoldungsrecht, Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss es sich um einen Beitrag zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

    Der Kläger hat ausgeführt, dass er - im Gegensatz zu seinem Mitarbeiter, dem Kläger im Verfahren 14 B 09.313 - die eigentliche Kalibrierung der Zeitnormale ausgeführt habe.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.312

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Soweit die Beklagte die - die Gerichte nicht bindenden (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 114 Rn. 58) - Verfahrensbestimmungen auch bei der Entscheidung über die Rücknahme des Bewilligungsbescheids herangezogen hat, ist dies aus den unter III. 1. genannten Gründen grundsätzlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. u.a. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 20).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 3 (Wartung der zentralen Uhrenanlage), Nr. 5 (Betreuung Prüfmittelüberwachungssystem RQMIS) sowie Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230 -) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.2599 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634
    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 3 (Wartung der zentralen Uhrenanlage), Nr. 5 (Betreuung Prüfmittelüberwachungssystem RQMIS) sowie Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230 -) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.2599 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt auch ein die Rechtslage lediglich durch eine deklaratorische Feststellung konkretisierender Verwaltungsakt zu einer Begünstigung und damit zu einer schützenswerten Rechtsposition seines Adressaten (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 m.w.N.).

    Von der Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts ist auch dann auszugehen, wenn die Behörde nachträglich aufgrund einer besseren und vom Gericht als objektiv richtig bestätigten Erkenntnis zu der Überzeugung kommt, dass die Tatsachen, die den Verwaltungsakt an sich rechtfertigen, bei seinem Erlass nicht vorgelegen haben (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 m.w.N.).

    Eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit rechtfertigt die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nicht (BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168).

    Diese an die allgemeine Beweislastregel, wonach grundsätzlich derjenige die materielle Beweislast für Tatsachen trägt, aus denen er Ansprüche herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.1961 - II C 117.58 - BVerwGE 13, 36), anknüpfende "Umkehr der Beweislast" gilt auch für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte, die - wie der Bewilligungsbescheid - die Rechtslage lediglich durch eine deklaratorische Feststellung konkretisieren, da auch sie zu einer Begünstigung und damit zu einer schutzwürdigen Rechtsposition - vor allem im Sinne des Vertrauensschutzes - ihres Adressaten führen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168).

  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Dieser Maßstab gilt grundsätzlich für alle zulageberechtigenden Verwendungen, es sei denn, die Zulagenorm begnügt sich ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. § 44 BBesG, Nr. 4, 24 und 26 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B), oder es kommt nach dem Inhalt des Dienstpostens, etwa bei einer Verwendung von Beamten und Soldaten als fliegendes Personal, lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht (BVerwG, U.v. 23.5.1985 a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise die Prägung durch die herausgehobene Funktion bei einem Anteil von 70 % als gegeben erachtet (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    a) Eine zulageberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - juris Rn. 7).

    Anspruchsberechtigt sind solche Soldaten und Beamte, die als flugzeugtechnisches Personal im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden und für die technische Sicherheit des Geräts verantwortlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - a.a.O. Rn. 12).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Es soll ein Personenkreis erfasst werden, dessen dienstliche Verwendung durch die Arbeit unmittelbar "vor Ort", d.h. am Luftfahrzeug oder am Gerät, geprägt ist, und mit dessen Arbeit eine unmittelbare Verantwortung für die Flugsicherheit verbunden ist (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit wird allerdings nicht schon dadurch erfüllt, dass eine Tätigkeit eine unverzichtbare Voraussetzung für die Flugsicherheit schafft; Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
    Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, geht die Unerweislichkeit von Tatsachen zu Lasten der Partei, die aus ihnen ihr günstige Rechtsfolgen herleitet (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.11.1969 - VI C 121.65 - BVerwGE 34, 225 m.w.N.).

    In diesen Fällen trägt grundsätzlich die Behörde die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts als Voraussetzung seiner Rücknehmbarkeit (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.11.1969 - VI C 121.65 - BVerwGE 34, 225 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 12.02

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 3.10
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 25.97

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 B 09.252
  • BVerwG, 31.08.1961 - II C 117.58

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder; Aufwandsentschädigung für

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67
  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806

    Bewilligung einer Zulage für flugzeugtechnisches Personal eines Lehroffiziers für

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung) sowie Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.2599 und 14 B 14.1635 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 7 (sonstige Auftragstätigkeiten (WTA oder IA) die keine Kalibrierungstätigkeiten sind) und Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

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